EU AI Act – Verordnung über Künstliche Intelligenz

Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (AI Act)

In Kraft Gültig ab: 1.8.2024 EU-weit EU-Verordnung

Überblick

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz.

Risikoklassen

Verbotene KI-Praktiken

  • Social Scoring durch Behörden
  • Unterschwellige Manipulation
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifikation in öffentlichen Räumen (mit Ausnahmen)

Hochrisiko-KI-Systeme

  • KI in kritischer Infrastruktur
  • KI in Bildung und Berufsausbildung
  • KI in Beschäftigung und Personalmanagement
  • KI in Strafverfolgung und Migration
  • KI in Medizinprodukten

Begrenzte Transparenzpflichten

  • Chatbots müssen als KI erkennbar sein
  • Deepfakes müssen gekennzeichnet werden

Minimales Risiko

  • Keine zusätzlichen Auflagen (z.B. KI in Videospielen)

Zeitplan

  • Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken
  • August 2025: Anforderungen an General Purpose AI (GPAI)
  • August 2026: Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III)
  • August 2027: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten

AI Act: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Wer ist vom AI Act betroffen?

Alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder einsetzen – unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist.

Ab wann gilt der AI Act?

Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Anforderungen werden schrittweise ab Februar 2025 bis August 2027 wirksam.