AMLD6 – 6. EU-Geldwäscherichtlinie
Richtlinie (EU) 2024/1640 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (6. Geldwäscherichtlinie)
Überblick
Die 6. Geldwäscherichtlinie (AMLD6) ist Teil des umfassenden EU-Anti-Geldwäsche-Pakets, das auch die AML-Verordnung und die Einrichtung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) umfasst. Die Richtlinie harmonisiert nationale Mechanismen zur Geldwäschebekämpfung.
Wer ist betroffen?
AMLD6 betrifft alle Verpflichteten des AML-Rahmens:
- Kredit- und Finanzinstitute
- Kryptowerte-Dienstleister
- Immobilienmakler
- Händler hochpreisiger Güter
- Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer
- Glücksspielanbieter
Kernpflichten
- Transparenzregister: Nationale Register der wirtschaftlich Berechtigten mit EU-weiter Vernetzung
- FIU-Zusammenarbeit: Gestärkte Befugnisse und Kooperation der Geldwäschemeldestellen
- Nationale Risikobewertungen: Mitgliedstaaten müssen regelmäßige Risikobewertungen durchführen
- Whistleblower-Schutz: Besonderer Schutz für Hinweisgeber im AML-Bereich
- Strafrechtliche Harmonisierung: Einheitlichere strafrechtliche Sanktionen für Geldwäsche
- Aufsichtsbefugnisse: Erweiterte Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden
Nationale Umsetzung
AMLD6 muss bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden:
- Deutschland: Anpassung des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Transparenzregisters
- Österreich: Anpassung des FM-GwG und des WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz)
- Schweiz: Eigener AML-Rahmen (GwG), aber Orientierung an internationalen Standards
Rechtsquellen
- Richtlinie (EU) 2024/1640 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (6. Geldwäscherichtlinie) EUR-Lex
- GwG – Geldwäschegesetz (wird angepasst) DE Umsetzung bis 10.07.2027
- FM-GwG – Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (wird angepasst) AT Umsetzung bis 10.07.2027
- GwG – Geldwäschereigesetz CH
Häufige Fragen
Was ändert sich mit AMLD6?
AMLD6 ist Teil des neuen EU-AML-Pakets. Sie harmonisiert die Anforderungen an nationale Transparenzregister, stärkt die Zusammenarbeit der Geldwäschemeldestellen (FIUs) und verschärft die strafrechtlichen Sanktionen.
Bis wann muss AMLD6 umgesetzt werden?
Die Mitgliedstaaten müssen AMLD6 bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen.
Was ist die neue EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)?
Die AMLA mit Sitz in Frankfurt wird ab 2025 die EU-weite Aufsicht über die risikoreichsten grenzüberschreitenden Verpflichteten übernehmen und die Zusammenarbeit der nationalen FIUs koordinieren.