EAA – Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act)
Überblick
Der European Accessibility Act (EAA) harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der EU. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen den gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen und gleichzeitig den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte zu stärken.
Wer ist betroffen?
Der EAA betrifft Hersteller und Dienstleister in zahlreichen Sektoren:
- Hersteller von Computern, Smartphones, Tablets, E-Readern
- Hersteller von Geldautomaten, Zahlungsterminals, Selbstbedienungsterminals
- Anbieter von E-Commerce-Diensten und Websites
- Banken und Finanzdienstleister (Online-Banking, Verbraucherverträge)
- Telekommunikationsanbieter
- Anbieter von Personenbeförderungsdiensten
- Verleger von E-Books
Kernpflichten
- Barrierefreie Produkte: Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust (WCAG-Prinzipien)
- Barrierefreie Dienstleistungen: Websites, Apps und digitale Dienste müssen barrierefrei gestaltet sein
- CE-Kennzeichnung: Produkte müssen Barrierefreiheitsanforderungen für CE-Kennzeichnung erfüllen
- Konformitätsbewertung: Nachweis der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
- Marktüberwachung: Behörden können nicht-konforme Produkte vom Markt nehmen
- Ausnahme bei unverhältnismäßiger Belastung: Möglich, aber dokumentationspflichtig
Nationale Umsetzung
Die Richtlinie musste bis zum 28. Juni 2022 umgesetzt werden, die Anforderungen gelten ab dem 28. Juni 2025:
- Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und BFSGV
- Österreich: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
- Schweiz: Eigenes Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), aber keine direkte Umsetzung des EAA
Rechtsquellen
- Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) EUR-Lex
- BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz DE In Kraft, gilt ab 28.06.2025
- BaFG – Barrierefreiheitsgesetz AT In Kraft, gilt ab 28.06.2025
- BehiG – Behindertengleichstellungsgesetz CH
Häufige Fragen
Ab wann gelten die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die nationalen Umsetzungsgesetze gelten ab dem 28. Juni 2025. Produkte und Dienstleistungen, die vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, haben eine Übergangsfrist bis 2030.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Computer, Smartphones, E-Reader, Geldautomaten, Zahlungsterminals, E-Commerce-Dienste, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikation, audiovisuelle Medien, E-Books und Transportdienstleistungen.
Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. EUR Umsatz), die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Für Produkthersteller gilt die Ausnahme nicht.