CBAM – CO₂-Grenzausgleichsmechanismus

Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

In Kraft Gültig ab: 1.10.2023 EU-weit EU-Verordnung

Überblick

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein Instrument der EU-Klimapolitik, das Carbon Leakage verhindern soll. Er bepreist die CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung bestimmter importierter Waren entstanden sind, entsprechend dem EU-ETS-Preis.

Wer ist betroffen?

CBAM betrifft primär:

  • EU-Importeure von Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Elektrizität und Wasserstoff
  • Nicht-EU-Hersteller, die Emissionsdaten für ihre Produkte bereitstellen müssen
  • Indirekt: Nachgelagerte Industrien, die diese Grundstoffe verarbeiten

Kernpflichten

  1. Quartalsberichte: Vierteljährliche CBAM-Berichte über importierte Mengen und Emissionen (Übergangsphase)
  2. CBAM-Zertifikate: Ab 2026 Erwerb von Zertifikaten entsprechend den eingebetteten Emissionen
  3. Verifizierung: Überprüfung der Emissionsdaten durch akkreditierte Prüfer
  4. Emissionsdaten: Erfassung der tatsächlichen Emissionen beim Hersteller (oder Verwendung von Standardwerten)
  5. CBAM-Anmelder: Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder bei der nationalen Behörde

Nationale Umsetzung

Als EU-Verordnung gilt CBAM direkt:

  • Deutschland: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt als zuständige Behörde
  • Österreich: Zuständige nationale Behörde für die Verwaltung der CBAM-Anmelder
  • Schweiz: Nicht direkt betroffen (kein EU-Mitglied); eigenes EHS mit Verknüpfung zum EU-ETS

CBAM: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Welche Waren fallen unter CBAM?

Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff. Die Liste kann künftig erweitert werden.

Wie funktioniert CBAM?

EU-Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis dem EU-ETS-CO₂-Preis entspricht. Bereits im Herstellungsland gezahlte CO₂-Kosten werden angerechnet.

Ab wann müssen CBAM-Zertifikate gekauft werden?

Seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase mit Berichtspflichten. Ab dem 1. Januar 2026 beginnt die volle Anwendung mit Zertifikatspflicht.