CSDDD – EU-Lieferkettenrichtlinie

Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD)

Überblick

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist die EU-Lieferkettenrichtlinie. Sie verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Geschäftsbeziehungen und Lieferketten einzuhalten.

Wer ist betroffen?

Die CSDDD gilt stufenweise für Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten:

  • Ab 2027: Unternehmen mit >5.000 MA und >1.500 Mio. EUR Nettoumsatz
  • Ab 2028: Unternehmen mit >3.000 MA und >900 Mio. EUR Nettoumsatz
  • Ab 2029: Unternehmen mit >1.000 MA und >450 Mio. EUR Nettoumsatz
  • Auch Nicht-EU-Unternehmen mit entsprechendem Umsatz in der EU

Kernpflichten

  1. Sorgfaltspflichten: Identifikation, Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt
  2. Aktivitätskette: Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette (upstream und downstream)
  3. Klimaplan: Unternehmen müssen einen Klimatransitionsplan erstellen
  4. Beschwerdemechanismus: Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Betroffene
  5. Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen können für Schäden haftbar gemacht werden

Nationale Umsetzung

Die CSDDD muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden:

  • Deutschland: Das bestehende LkSG wird an die CSDDD-Anforderungen angepasst
  • Österreich: Neue nationale Gesetzgebung erforderlich
  • Schweiz: Keine direkte Umsetzungspflicht, aber Art. 964j ff. OR enthält Sorgfaltspflichten zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit

CSDDD: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Wer ist von der CSDDD betroffen?

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. EUR Nettoumsatz weltweit. Die Schwellenwerte werden stufenweise gesenkt.

Wie unterscheidet sich die CSDDD vom LkSG?

Die CSDDD geht weiter als das deutsche LkSG: Sie umfasst auch Umwelt-Sorgfaltspflichten, deckt die gesamte Aktivitätskette ab und sieht zivilrechtliche Haftung vor.

Ab wann gilt die CSDDD?

Die Richtlinie wurde 2024 beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis 2026 in nationales Recht umsetzen, die stufenweise Anwendung beginnt 2027.