CSRD – Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

In Kraft Gültig ab: 1.1.2024 EU-weit EU-Richtlinie

Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Wer ist betroffen?

Die CSRD wird stufenweise eingeführt:

  • Ab Geschäftsjahr 2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (bisher unter NFRD, >500 Mitarbeiter)
  • Ab Geschäftsjahr 2025: Alle großen Unternehmen (>250 MA und >40 Mio. EUR Umsatz oder >20 Mio. EUR Bilanzsumme)
  • Ab Geschäftsjahr 2026: Kapitalmarktorientierte KMU
  • Ab Geschäftsjahr 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit >150 Mio. EUR Umsatz in der EU

Kernpflichten

  1. Nachhaltigkeitsbericht: Umfassender Bericht nach ESRS als Teil des Lageberichts
  2. Doppelte Wesentlichkeit: Analyse von Inside-out- und Outside-in-Perspektive
  3. Externe Prüfung: Nachhaltigkeitsbericht muss durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden
  4. Digitales Tagging: Bericht in XHTML mit iXBRL-Tags für maschinenlesbare Auswertung
  5. Wertschöpfungskette: Berichterstattung über Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Nationale Umsetzung

Als EU-Richtlinie muss die CSRD in nationales Recht umgesetzt werden:

  • Deutschland: Umsetzung durch Änderung des HGB, BilRUG und WPO
  • Österreich: Umsetzung durch Novellierung des UGB und NaDiVeG
  • Schweiz: Keine direkte Umsetzungspflicht, aber Art. 964 OR enthält vergleichbare Berichtspflichten

CSRD: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Wer muss nach CSRD berichten?

Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Mio. EUR Umsatz oder 20 Mio. EUR Bilanzsumme. Ab 2026 auch kapitalmarktorientierte KMU.

Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die verbindlichen Berichtsstandards unter der CSRD. Sie umfassen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.

Wann beginnt die Berichtspflicht?

Für große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA) ab Geschäftsjahr 2024, für andere große Unternehmen ab 2025, für kapitalmarktorientierte KMU ab 2026.