Data Act – Fairer Zugang zu Daten
Verordnung (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act)
Überblick
Der Data Act ist eine EU-Verordnung, die harmonisierte Regeln für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten schafft. Er adressiert insbesondere Daten, die durch vernetzte Produkte (IoT) und verbundene Dienste generiert werden, und stärkt die Rechte der Nutzer.
Wer ist betroffen?
Der Data Act hat weitreichende Auswirkungen:
- Hersteller von vernetzten Produkten (IoT-Geräte, Smart Devices, industrielle Maschinen)
- Anbieter verbundener Dienste
- Cloud- und Edge-Service-Provider
- Dateninhaber im B2B-Bereich
- Öffentliche Stellen (unter bestimmten Bedingungen)
Kernpflichten
- Nutzerzugang: Nutzer vernetzter Produkte haben ein Recht auf Zugang zu den generierten Daten
- B2B-Datenaustausch: Faire Bedingungen für den Datenaustausch zwischen Unternehmen
- Cloud-Wechsel: Anbieter müssen den Wechsel zwischen Cloud-Diensten erleichtern (ab 2027 keine Wechselgebühren)
- Interoperabilität: Anforderungen an die Dateninteroperabilität und Smart-Contract-Standards
- Schutzklauseln: Schutz gegen missbräuchliche Vertragsklauseln im B2B-Datenaustausch
- Behördlicher Datenzugang: Öffentliche Stellen können in Notfällen auf private Daten zugreifen
Nationale Umsetzung
Als EU-Verordnung gilt der Data Act direkt:
- Deutschland: Zuständige Behörden für die Durchsetzung werden bestimmt
- Österreich: Umsetzung der Durchsetzungsmechanismen
- Schweiz: Nicht direkt betroffen, aber relevant für Unternehmen mit EU-Kunden
Rechtsquellen
Häufige Fragen
Wer ist vom Data Act betroffen?
Hersteller und Anbieter vernetzter Produkte (IoT), Cloud- und Edge-Dienstleister, Dateninhaber, die Daten im B2B-Bereich teilen, und öffentliche Stellen mit Datenzugangsrechten.
Ab wann gilt der Data Act?
Der Data Act ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 12. September 2025.
Was regelt der Data Act?
Nutzerzugang zu IoT-Daten, fairer B2B-Datenaustausch, Cloud-Wechselrechte, Interoperabilitätsanforderungen und den Zugang öffentlicher Stellen zu privaten Daten in Ausnahmesituationen.