eIDAS 2.0 – Europäische Digitale Identität
Verordnung (EU) 2024/1183 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität (eIDAS 2.0)
Überblick
eIDAS 2.0 überarbeitet die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste grundlegend. Kernstück ist die European Digital Identity Wallet (EUDIW), die jedem EU-Bürger eine sichere, grenzüberschreitende digitale Identität ermöglicht.
Wer ist betroffen?
eIDAS 2.0 betrifft ein breites Spektrum von Akteuren:
- Mitgliedstaaten (müssen Wallets bereitstellen)
- Vertrauensdiensteanbieter (qualifizierte elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel)
- Regulierte Branchen mit Identifizierungspflichten (Banken, Telekommunikation, Gesundheitswesen)
- Sehr große Online-Plattformen (Altersverifikation)
- Öffentliche Verwaltung (alle Dienste)
Kernpflichten
- Wallet-Akzeptanz: Regulierte Sektoren und öffentliche Dienste müssen die EU Digital Identity Wallet akzeptieren
- Qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen: Neuer Vertrauensdienst für verifizierte Nachweise
- Elektronische Signaturen: Erweiterte Anerkennung qualifizierter elektronischer Signaturen
- Privacy by Design: Nutzerkontrolle über geteilte Daten, selektive Offenlegung
- Interoperabilität: Grenzüberschreitende Anerkennung in allen EU-Mitgliedstaaten
- Sicherheitsanforderungen: Hohes Sicherheitsniveau (eIDAS „hoch”) für die Wallet
Nationale Umsetzung
eIDAS 2.0 ist als Verordnung direkt anwendbar, aber die Wallet-Bereitstellung liegt bei den Mitgliedstaaten:
- Deutschland: BMDI koordiniert die Entwicklung der deutschen Wallet
- Österreich: Aufbauend auf dem bestehenden Handy-Signatur/ID-Austria-System
- Schweiz: Nicht direkt betroffen; eigene E-ID-Gesetzgebung in Entwicklung
Rechtsquellen
Häufige Fragen
Was ist die EU Digital Identity Wallet?
Eine digitale Brieftasche, mit der EU-Bürger sich online und offline ausweisen, Dokumente speichern und Attribute nachweisen können – grenzüberschreitend und unter voller Kontrolle der Nutzer.
Wer muss die EU Digital Identity Wallet akzeptieren?
Öffentliche Dienste, Banken (KYC), Telekommunikationsanbieter, Gesundheitsdienstleister und sehr große Online-Plattformen (zur Altersverifikation) müssen die Wallet akzeptieren.
Ab wann ist die Wallet verfügbar?
Die Mitgliedstaaten müssen die EU Digital Identity Wallet bis 2026-2027 bereitstellen. Die technischen Spezifikationen werden durch Durchführungsrechtsakte festgelegt.