eIDAS 2.0 – Europäische Digitale Identität

Verordnung (EU) 2024/1183 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität (eIDAS 2.0)

In Kraft Gültig ab: 20.5.2024 EU-weit EU-Verordnung

Überblick

eIDAS 2.0 überarbeitet die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste grundlegend. Kernstück ist die European Digital Identity Wallet (EUDIW), die jedem EU-Bürger eine sichere, grenzüberschreitende digitale Identität ermöglicht.

Wer ist betroffen?

eIDAS 2.0 betrifft ein breites Spektrum von Akteuren:

  • Mitgliedstaaten (müssen Wallets bereitstellen)
  • Vertrauensdiensteanbieter (qualifizierte elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel)
  • Regulierte Branchen mit Identifizierungspflichten (Banken, Telekommunikation, Gesundheitswesen)
  • Sehr große Online-Plattformen (Altersverifikation)
  • Öffentliche Verwaltung (alle Dienste)

Kernpflichten

  1. Wallet-Akzeptanz: Regulierte Sektoren und öffentliche Dienste müssen die EU Digital Identity Wallet akzeptieren
  2. Qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen: Neuer Vertrauensdienst für verifizierte Nachweise
  3. Elektronische Signaturen: Erweiterte Anerkennung qualifizierter elektronischer Signaturen
  4. Privacy by Design: Nutzerkontrolle über geteilte Daten, selektive Offenlegung
  5. Interoperabilität: Grenzüberschreitende Anerkennung in allen EU-Mitgliedstaaten
  6. Sicherheitsanforderungen: Hohes Sicherheitsniveau (eIDAS „hoch”) für die Wallet

Nationale Umsetzung

eIDAS 2.0 ist als Verordnung direkt anwendbar, aber die Wallet-Bereitstellung liegt bei den Mitgliedstaaten:

  • Deutschland: BMDI koordiniert die Entwicklung der deutschen Wallet
  • Österreich: Aufbauend auf dem bestehenden Handy-Signatur/ID-Austria-System
  • Schweiz: Nicht direkt betroffen; eigene E-ID-Gesetzgebung in Entwicklung

eIDAS 2.0: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Was ist die EU Digital Identity Wallet?

Eine digitale Brieftasche, mit der EU-Bürger sich online und offline ausweisen, Dokumente speichern und Attribute nachweisen können – grenzüberschreitend und unter voller Kontrolle der Nutzer.

Wer muss die EU Digital Identity Wallet akzeptieren?

Öffentliche Dienste, Banken (KYC), Telekommunikationsanbieter, Gesundheitsdienstleister und sehr große Online-Plattformen (zur Altersverifikation) müssen die Wallet akzeptieren.

Ab wann ist die Wallet verfügbar?

Die Mitgliedstaaten müssen die EU Digital Identity Wallet bis 2026-2027 bereitstellen. Die technischen Spezifikationen werden durch Durchführungsrechtsakte festgelegt.