ePrivacy-Richtlinie – Datenschutz in der elektronischen Kommunikation

Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie)

In Kraft Gültig ab: 31.7.2002 EU-weit EU-Richtlinie

Überblick

Die ePrivacy-Richtlinie (auch Cookie-Richtlinie genannt) regelt den Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation. Sie ist die sektorale Ergänzung zur DSGVO und enthält spezifische Vorschriften für Cookies, Tracking-Technologien, Kommunikationsvertraulichkeit und elektronisches Direktmarketing.

Wer ist betroffen?

Die ePrivacy-Richtlinie betrifft ein breites Spektrum von Unternehmen:

  • Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (Telekommunikation, E-Mail, Messenger)
  • Website-Betreiber und App-Entwickler (Cookie-Consent)
  • Online-Marketing und Werbetreibende
  • Unternehmen, die Direktmarketing per E-Mail, SMS oder Telefon betreiben
  • Alle Organisationen, die Tracking-Technologien einsetzen

Kernpflichten

  1. Cookie-Einwilligung: Informierte Einwilligung für nicht-essenzielle Cookies und Tracking (Art. 5 Abs. 3)
  2. Kommunikationsvertraulichkeit: Schutz der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation
  3. Direktmarketing: Opt-in-Erfordernis für elektronisches Direktmarketing (E-Mail, SMS)
  4. Verkehrs- und Standortdaten: Besonderer Schutz von Kommunikationsmetadaten
  5. Rufnummernanzeige: Rechte der Nutzer bezüglich Anruferkennung
  6. Teilnehmerverzeichnisse: Einwilligung für die Aufnahme in öffentliche Verzeichnisse

Nationale Umsetzung

Als EU-Richtlinie wurde die ePrivacy in nationales Recht umgesetzt:

  • Deutschland: TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) und TKG
  • Österreich: TKG 2021 (Telekommunikationsgesetz)
  • Schweiz: DSG und FMG enthalten vergleichbare Regelungen

ePrivacy: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Wie verhält sich die ePrivacy-Richtlinie zur DSGVO?

Die ePrivacy-Richtlinie ist lex specialis zur DSGVO für den Bereich der elektronischen Kommunikation. Sie regelt spezifisch Cookies, Tracking, Kommunikationsvertraulichkeit und Direktmarketing.

Was regelt die ePrivacy-Richtlinie bei Cookies?

Artikel 5 Abs. 3 verlangt eine informierte Einwilligung für das Setzen von Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien, sofern diese nicht technisch notwendig sind.

Wird die ePrivacy-Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt?

Ein Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung liegt seit 2017 vor, befindet sich aber noch im EU-Gesetzgebungsverfahren. Bis zur Verabschiedung gilt die bestehende Richtlinie weiter.