EU-Taxonomie – Klassifikation nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten
Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung)
Überblick
Die EU-Taxonomie-Verordnung etabliert ein einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie dient als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Offenlegung von Finanzprodukten (SFDR) und soll Greenwashing verhindern.
Wer ist betroffen?
Die EU-Taxonomie wirkt sich auf zwei Hauptgruppen aus:
- Unternehmen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen (müssen Taxonomie-Kennzahlen offenlegen)
- Finanzmarktteilnehmer (Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen), die Finanzprodukte als nachhaltig vermarkten
- Indirekt: Alle Unternehmen, die nachhaltige Finanzierung anstreben oder in ESG-Ratings bewertet werden
Kernpflichten
- Taxonomie-Berichterstattung: Offenlegung des Anteils taxonomiekonformer Umsätze, CapEx und OpEx
- Sechs Umweltziele: Bewertung anhand von Klimaschutz, Klimaanpassung, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität
- Wesentlicher Beitrag: Nachweis, dass eine Tätigkeit wesentlich zu mindestens einem Umweltziel beiträgt
- Do No Significant Harm (DNSH): Keine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele
- Soziale Mindeststandards: Einhaltung der OECD-Leitsätze und UN-Leitprinzipien
- Technische Bewertungskriterien: Erfüllung der delegierten Rechtsakte mit konkreten Schwellenwerten
Nationale Umsetzung
Als EU-Verordnung gilt die Taxonomie direkt:
- Deutschland: Integration in die CSRD-Berichterstattung; BaFin überwacht Finanzmarktanwendung
- Österreich: FMA und nationale Prüfstellen überwachen die Einhaltung
- Schweiz: Nicht direkt betroffen, aber Schweizer Finanzinstitute mit EU-Geschäft orientieren sich zunehmend an der Taxonomie
Rechtsquellen
Häufige Fragen
Was ist die EU-Taxonomie?
Ein Klassifikationssystem, das definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie bildet die Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und Offenlegungspflichten nach SFDR.
Wer muss die EU-Taxonomie anwenden?
Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, müssen den Anteil taxonomiekonformer Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben offenlegen. Finanzmarktteilnehmer müssen dies für ihre Finanzprodukte berichten.
Welche Umweltziele umfasst die EU-Taxonomie?
Sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz der Biodiversität.