EUDR – EU-Entwaldungsverordnung

Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse in Verbindung mit Entwaldung und Waldschädigung (Entwaldungsverordnung)

Beschlossen Gültig ab: 30.12.2025 EU-weit EU-Verordnung

Überblick

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass bestimmte auf dem EU-Markt bereitgestellte oder aus der EU exportierte Rohstoffe und Erzeugnisse nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Stichtag ist der 31. Dezember 2020.

Wer ist betroffen?

Die EUDR betrifft Marktteilnehmer und Händler:

  • Unternehmen, die erfasste Rohstoffe oder Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen
  • Exporteure dieser Waren aus der EU
  • Betroffen sind sowohl Erstinverkehrbringer als auch nachgelagerte Händler
  • KMU haben vereinfachte Sorgfaltspflichten und eine längere Übergangsfrist

Kernpflichten

  1. Sorgfaltsprüfung: Informationssammlung, Risikobewertung und Risikominderung
  2. Geolokalisierung: Bereitstellung der Geokoordinaten der Produktionsflächen
  3. Entwaldungsfreiheit: Nachweis, dass Produkte nach dem 31.12.2020 nicht auf entwaldeten Flächen erzeugt wurden
  4. Legalität: Einhaltung der Gesetze des Erzeugerlands
  5. Rückverfolgbarkeit: Lückenlose Dokumentation der Lieferkette
  6. Jährliche Sorgfaltserklärungen: Veröffentlichung von Due-Diligence-Erklärungen

Nationale Umsetzung

Als EU-Verordnung ist die EUDR direkt anwendbar:

  • Deutschland: BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) als federführendes Ressort
  • Österreich: Zuständige Behörden werden bestimmt
  • Schweiz: Nicht direkt betroffen, aber relevant für Schweizer Unternehmen mit EU-Handel

EUDR: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Welche Rohstoffe fallen unter die EUDR?

Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Leder, Schokolade, Möbel, Papier und Reifen.

Ab wann gilt die EUDR?

Für große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025, für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 30. Juni 2026. Die Anwendung wurde um 12 Monate verschoben.

Was ist die Sorgfaltsprüfung unter der EUDR?

Unternehmen müssen Informationen sammeln (inkl. Geokoordinaten der Anbauflächen), eine Risikobewertung durchführen und bei erhöhtem Risiko Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.