GPSR – Allgemeine Produktsicherheitsverordnung
Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation)
Überblick
Die General Product Safety Regulation (GPSR) ersetzt die bisherige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und modernisiert den Rahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Online-Handel und der Rolle von Marktplätzen.
Wer ist betroffen?
Die GPSR gilt für alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette:
- Hersteller von Verbraucherprodukten
- Bevollmächtigte Vertreter in der EU
- Importeure und Händler
- Online-Marktplätze
- Fulfilment-Dienstleister
Kernpflichten
- Sicherheitsanforderungen: Alle Verbraucherprodukte müssen sicher sein
- Verantwortliche Person: Eine in der EU ansässige Person muss benannt werden
- Rückrufverfahren: Verbesserte Rückrufprozesse und Verbraucherinformation
- Safety Gate: Meldung gefährlicher Produkte über das Safety-Gate-System (ehemals RAPEX)
- Online-Marktplätze: Eigene Sorgfaltspflichten, Kooperation mit Behörden, Single Point of Contact
- Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen über die Lieferkette rückverfolgbar sein
Nationale Umsetzung
Als EU-Verordnung gilt die GPSR direkt:
- Deutschland: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und Marktüberwachungsbehörden der Länder
- Österreich: Zuständige Marktüberwachungsbehörden
- Schweiz: Eigenes Produktsicherheitsgesetz (PrSG), aber Angleichung an EU-Standards für den Marktzugang
Rechtsquellen
Häufige Fragen
Wer ist von der GPSR betroffen?
Alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen: Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze.
Was ändert sich gegenüber der alten Produktsicherheitsrichtlinie?
Die GPSR stärkt den Online-Handel (Pflichten für Marktplätze), verbessert Produktrückrufe, führt eine verantwortliche Person in der EU ein und modernisiert das Safety-Gate-System.
Gilt die GPSR auch für den Online-Handel?
Ja, die GPSR schließt explizit den Fernabsatz und Online-Marktplätze ein. Online-Marktplätze haben eigene Sorgfaltspflichten zur Produktsicherheit.