MiCA – Markets in Crypto-Assets Regulation

Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation)

In Kraft Gültig ab: 30.12.2024 EU-weit EU-Verordnung

Überblick

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) ist die erste umfassende EU-Verordnung für Kryptowerte. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Emission und den Handel von Kryptowerten sowie für Kryptowerte-Dienstleister in der gesamten EU.

Wer ist betroffen?

MiCA erfasst drei Hauptgruppen:

  • Emittenten von Kryptowerten (Utility Tokens, Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens)
  • Kryptowerte-Dienstleister (CASPs): Börsen, Handelsplattformen, Verwahrer, Berater, Portfolioverwalter
  • Unternehmen, die Kryptowerte im Rahmen ihrer Tätigkeit anbieten oder handeln

Nicht erfasst sind DeFi-Protokolle (vollständig dezentralisiert) und NFTs (sofern nicht fungibel).

Kernpflichten

  1. Zulassung: CASPs benötigen eine Zulassung der nationalen Aufsichtsbehörde
  2. Whitepaper: Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers vor dem öffentlichen Angebot
  3. Kapitalanforderungen: Eigenmittelanforderungen abhängig von der erbrachten Dienstleistung
  4. Governance: Anforderungen an die Unternehmensführung und das Risikomanagement
  5. Marktmissbrauch: Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation bei Kryptowerten
  6. Reserveanforderungen: Stablecoin-Emittenten müssen ausreichende Reserven vorhalten

Nationale Umsetzung

Als EU-Verordnung ist MiCA direkt anwendbar:

  • Deutschland: BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde; bestehendes Kryptoverwahrgeschäft wird in MiCA überführt
  • Österreich: FMA übernimmt die Aufsicht über Krypto-Dienstleister
  • Schweiz: Nicht direkt betroffen; FINMA hat einen eigenständigen Regulierungsrahmen für Kryptowerte

MiCA: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Wer ist von MiCA betroffen?

Emittenten von Kryptowerten (Utility Tokens, wertreferenzierte Token, E-Geld-Token) und Kryptowerte-Dienstleister (Börsen, Verwahrer, Berater) in der EU.

Ab wann gilt MiCA?

Die Regeln für Stablecoins gelten seit dem 30. Juni 2024. Alle übrigen Bestimmungen, einschließlich der Zulassungspflicht für Krypto-Dienstleister, gelten seit dem 30. Dezember 2024.

Brauchen Krypto-Unternehmen eine Zulassung?

Ja, alle Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) benötigen eine Zulassung durch die nationale Aufsichtsbehörde. Bestehende Anbieter können eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten nutzen.