MiCA – Markets in Crypto-Assets Regulation
Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation)
Überblick
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) ist die erste umfassende EU-Verordnung für Kryptowerte. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Emission und den Handel von Kryptowerten sowie für Kryptowerte-Dienstleister in der gesamten EU.
Wer ist betroffen?
MiCA erfasst drei Hauptgruppen:
- Emittenten von Kryptowerten (Utility Tokens, Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens)
- Kryptowerte-Dienstleister (CASPs): Börsen, Handelsplattformen, Verwahrer, Berater, Portfolioverwalter
- Unternehmen, die Kryptowerte im Rahmen ihrer Tätigkeit anbieten oder handeln
Nicht erfasst sind DeFi-Protokolle (vollständig dezentralisiert) und NFTs (sofern nicht fungibel).
Kernpflichten
- Zulassung: CASPs benötigen eine Zulassung der nationalen Aufsichtsbehörde
- Whitepaper: Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers vor dem öffentlichen Angebot
- Kapitalanforderungen: Eigenmittelanforderungen abhängig von der erbrachten Dienstleistung
- Governance: Anforderungen an die Unternehmensführung und das Risikomanagement
- Marktmissbrauch: Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation bei Kryptowerten
- Reserveanforderungen: Stablecoin-Emittenten müssen ausreichende Reserven vorhalten
Nationale Umsetzung
Als EU-Verordnung ist MiCA direkt anwendbar:
- Deutschland: BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde; bestehendes Kryptoverwahrgeschäft wird in MiCA überführt
- Österreich: FMA übernimmt die Aufsicht über Krypto-Dienstleister
- Schweiz: Nicht direkt betroffen; FINMA hat einen eigenständigen Regulierungsrahmen für Kryptowerte
Rechtsquellen
Häufige Fragen
Wer ist von MiCA betroffen?
Emittenten von Kryptowerten (Utility Tokens, wertreferenzierte Token, E-Geld-Token) und Kryptowerte-Dienstleister (Börsen, Verwahrer, Berater) in der EU.
Ab wann gilt MiCA?
Die Regeln für Stablecoins gelten seit dem 30. Juni 2024. Alle übrigen Bestimmungen, einschließlich der Zulassungspflicht für Krypto-Dienstleister, gelten seit dem 30. Dezember 2024.
Brauchen Krypto-Unternehmen eine Zulassung?
Ja, alle Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) benötigen eine Zulassung durch die nationale Aufsichtsbehörde. Bestehende Anbieter können eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten nutzen.