Produkthaftungsrichtlinie – Haftung für fehlerhafte Produkte

Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsrichtlinie)

Überblick

Die neue Produkthaftungsrichtlinie modernisiert das EU-Produkthaftungsrecht grundlegend. Erstmals werden Software, KI-Systeme und digitale Dienste als Produkte erfasst. Die Richtlinie ersetzt die seit 1985 geltende Vorgängerrichtlinie und passt die Haftungsregeln an die digitale Wirtschaft an.

Wer ist betroffen?

Die Richtlinie erweitert den Kreis der Haftenden erheblich:

  • Hersteller von physischen und digitalen Produkten (einschließlich Software und KI)
  • Importeure und Bevollmächtigte in der EU
  • Online-Plattformen, die als Wirtschaftsakteure handeln
  • Fulfilment-Dienstleister
  • Komponentenhersteller und Softwareentwickler

Kernpflichten

  1. Erweiterte Produktdefinition: Software, KI-Systeme und digitale Dienste sind Produkte
  2. Erleichterte Beweislast: Bei komplexen Produkten wird die Fehlerhaftigkeit vermutet, wenn der Geschädigte dies plausibel darlegt
  3. Offenlegungspflicht: Hersteller müssen auf Verlangen technische Nachweise offenlegen
  4. Keine Haftungsobergrenze: Die bisherige Haftungsobergrenze von 70 Mio. EUR entfällt
  5. Verlängerte Verjährung: Bis zu 25 Jahre bei latenten Personenschäden
  6. Cybersicherheitsmängel: Unzureichende Sicherheitsupdates können zur Haftung führen

Nationale Umsetzung

Die Richtlinie muss bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden:

  • Deutschland: Wird das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ersetzen
  • Österreich: Anpassung des Produkthaftungsgesetzes (PHG) erforderlich
  • Schweiz: Nicht direkt betroffen, aber PrHG-Anpassungen werden diskutiert

PLD: Sind Sie betroffen?

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Häufige Fragen

Was ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie?

Software, KI-Systeme und digitale Produkte fallen erstmals unter die Produkthaftung. Zudem wird die Beweislast bei komplexen Produkten erleichtert und die Haftung auf Online-Plattformen ausgeweitet.

Bis wann muss die Richtlinie umgesetzt werden?

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Sie ersetzt die bisherige Produkthaftungsrichtlinie von 1985.

Wer haftet unter der neuen Richtlinie?

Hersteller, Importeure und – neu – auch Online-Plattformen, die als Wirtschaftsakteure auftreten, sowie Fulfilment-Dienstleister. Bei Software und KI haften die Entwickler bzw. Anbieter.