PSD3 – Zahlungsdiensteregulierung der nächsten Generation

Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Regulation / PSD3)

Entwurf EU-weit

Überblick

PSD3 (Payment Services Directive 3) ist die geplante Überarbeitung der EU-Zahlungsdiensteregulierung. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht eine direkt anwendbare Verordnung (Payment Services Regulation, PSR) und eine ergänzende Richtlinie zur Zulassung vor. Ziel ist die Modernisierung des Zahlungsverkehrs, stärkerer Betrugsschutz und die Weiterentwicklung von Open Banking.

Wer ist betroffen?

PSD3/PSR wird den gesamten Zahlungsverkehrsmarkt betreffen:

  • Banken und Zahlungsdienstleister
  • Fintechs und E-Geld-Institute
  • Kontoinformationsdienstleister (AISPs) und Zahlungsauslösedienstleister (PISPs)
  • Online-Händler und E-Commerce-Plattformen
  • Technologieanbieter für Zahlungslösungen

Erwartete Kernpflichten

  1. IBAN-Namensabgleich (CoP): Verpflichtender Abgleich von IBAN und Empfängername zur Betrugsprävention
  2. Erweitertes Open Banking: Standardisierte APIs und verbesserte Datenzugangsrechte
  3. Stärkere Kundenauthentifizierung: Weiterentwicklung der SCA-Regeln
  4. Betrugsschutz: Erweiterte Haftung und Erstattungsrechte bei Betrug
  5. Nicht-Bank-Zahlungsdienstleister: Neue Anforderungen an Zulassung und Eigenmittel
  6. Zugang zu Zahlungssystemen: Gleichberechtigter Zugang für alle zugelassenen Zahlungsdienstleister

Nationale Umsetzung

PSD3 befindet sich noch im EU-Gesetzgebungsverfahren:

  • Deutschland: Anpassung des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erforderlich
  • Österreich: Anpassung des ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz) erforderlich
  • Schweiz: Eigener Regulierungsrahmen; beobachtet EU-Entwicklungen für Interoperabilität

PSD3: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Was ist PSD3?

PSD3 ist die dritte Generation der EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Sie besteht aus einer direkt anwendbaren Verordnung (PSR) und einer ergänzenden Richtlinie (PSD3) zur Zulassung von Zahlungsdienstleistern.

Wann wird PSD3 voraussichtlich in Kraft treten?

Der Gesetzgebungsprozess läuft. Mit einer Verabschiedung wird 2025-2026 gerechnet, die Anwendung dürfte frühestens 2026-2027 beginnen.

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Stärkerer Betrugsschutz (IBAN-Namensabgleich), erweiterte Open-Banking-Regeln mit standardisierten APIs, verbesserte Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungen und neue Anforderungen an Nicht-Bank-Zahlungsdienstleister.