SFDR – Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte
Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation)
Überblick
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine EU-Verordnung, die einheitliche Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen festlegt. Sie ist ein zentraler Baustein des EU-Sustainable-Finance-Rahmens.
Wer ist betroffen?
Die SFDR betrifft den gesamten Finanzsektor:
- Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften
- Versicherungsunternehmen (für Versicherungsanlageprodukte)
- Pensionsfonds und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
- Anlage- und Versicherungsberater
- Banken, die Portfolio-Management oder Anlageberatung erbringen
Kernpflichten
- Unternehmensebene: Offenlegung der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsprozesse
- Produktklassifizierung: Einstufung von Finanzprodukten nach Artikel 6, 8 oder 9
- Vorvertragliche Offenlegung: Nachhaltigkeitsinformationen vor Vertragsschluss
- Periodische Berichte: Regelmäßige Berichte über die Nachhaltigkeitsleistung der Produkte
- Principal Adverse Impacts (PAI): Bericht über die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
- Website-Offenlegung: Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen auf der Unternehmenswebsite
Nationale Umsetzung
Als EU-Verordnung gilt die SFDR direkt:
- Deutschland: BaFin überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten
- Österreich: FMA als zuständige Aufsichtsbehörde
- Schweiz: Nicht direkt betroffen; FINMA hat eigene Leitlinien zu Greenwashing-Prävention veröffentlicht
Rechtsquellen
Häufige Fragen
Wer ist von der SFDR betroffen?
Finanzmarktteilnehmer (Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) und Finanzberater, die Finanzprodukte in der EU anbieten oder beraten.
Was sind Artikel-8- und Artikel-9-Fonds?
Artikel-8-Fonds bewerben ökologische oder soziale Merkmale. Artikel-9-Fonds haben ein nachhaltiges Investment als explizites Ziel. Artikel-6-Fonds machen keine Nachhaltigkeitsaussagen.
Was sind Principal Adverse Impacts (PAI)?
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Große Finanzmarktteilnehmer müssen PAI-Berichte veröffentlichen.