SFDR – Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte

Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

In Kraft Gültig ab: 10.3.2021 EU-weit EU-Verordnung

Überblick

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine EU-Verordnung, die einheitliche Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen festlegt. Sie ist ein zentraler Baustein des EU-Sustainable-Finance-Rahmens.

Wer ist betroffen?

Die SFDR betrifft den gesamten Finanzsektor:

  • Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften
  • Versicherungsunternehmen (für Versicherungsanlageprodukte)
  • Pensionsfonds und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
  • Anlage- und Versicherungsberater
  • Banken, die Portfolio-Management oder Anlageberatung erbringen

Kernpflichten

  1. Unternehmensebene: Offenlegung der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsprozesse
  2. Produktklassifizierung: Einstufung von Finanzprodukten nach Artikel 6, 8 oder 9
  3. Vorvertragliche Offenlegung: Nachhaltigkeitsinformationen vor Vertragsschluss
  4. Periodische Berichte: Regelmäßige Berichte über die Nachhaltigkeitsleistung der Produkte
  5. Principal Adverse Impacts (PAI): Bericht über die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
  6. Website-Offenlegung: Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen auf der Unternehmenswebsite

Nationale Umsetzung

Als EU-Verordnung gilt die SFDR direkt:

  • Deutschland: BaFin überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten
  • Österreich: FMA als zuständige Aufsichtsbehörde
  • Schweiz: Nicht direkt betroffen; FINMA hat eigene Leitlinien zu Greenwashing-Prävention veröffentlicht

SFDR: Sind Sie betroffen?

Erfahren Sie, ob und wie diese Regulierung Ihr Unternehmen betrifft – wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Wer ist von der SFDR betroffen?

Finanzmarktteilnehmer (Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) und Finanzberater, die Finanzprodukte in der EU anbieten oder beraten.

Was sind Artikel-8- und Artikel-9-Fonds?

Artikel-8-Fonds bewerben ökologische oder soziale Merkmale. Artikel-9-Fonds haben ein nachhaltiges Investment als explizites Ziel. Artikel-6-Fonds machen keine Nachhaltigkeitsaussagen.

Was sind Principal Adverse Impacts (PAI)?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Große Finanzmarktteilnehmer müssen PAI-Berichte veröffentlichen.